Jul 20 2011
Die korrekte Kündigung, wie geht das?
Wer von Euch, aus welchem Grund auch immer, sein Arbeitsverhältnis kündigen möchte, sollte sich an gewisse unabänderliche Regeln halten. Die rechtliche Wirksamkeit der Kündigung unterliegt gesetzlichen Vorschriften und einer vorgegebenen Schriftform.
Die Schriftform der Kündigung
Die Kündigung, etwa eines Jobs, sollte unbedingt richtig formuliert sein und natürlich neben der eigenen Anschrift auch die korrekte Adresse des Unternehmens beinhalten. Egal was auch immer der Grund der Kündigung ist, man sollte sich wenigsten höflich verabschieden und den Anstand wahren. Dazu gehört auch die persönliche Anrede des Chefs oder Personalleiters im Kündigungsschreiben. Übrigens: Der kündigende Arbeitnehmer muss, im Gegensatz zum Arbeitgeber, nur dann einen Kündigungsgrund angeben, wenn er fristlos kündigt.
Das Arbeitszeugnis zur Kündigung
In der Kündigung sollte unbedingt die Bitte nach einem qualifizierten Arbeitszeugnis verankert sein; das schafft eine Basis und Entscheidungshilfe für den folgenden Arbeitgeber, ganz gleich ob in einer Firma oder bei Heimarbeit. Abschließend sollten höflicherweise noch ein paar freundliche Abschiedsworte fallen, denn es macht keinen Sinn sich zu guter Letzt durch Unhöflichkeit Feinde zu machen.
Bei der Kündigung Fristen einhalten
Damit die Kündigung auch tatsächlich rechtswirksam ist, müssen unbedingt Fristen eingehalten werden. Diese sind normalerweise in jedem Arbeitsvertrag verankert. Sollte das allerdings nicht der Fall sein, beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen bis zum 15. oder zum Ende des Monats. Kündigungsformalitäten und Fristen gelten in allen Bereichen, auch bei der Kündigung von Versicherungen, Energie- oder Telefonanbietern. Was der Gesetzgeber hier noch vorschreibt, erfahrt ihr hier im Focus.